Child with neurodermitis

Neurodermitis ist eine mit Juckreiz einhergehende, entzündliche Hauterkrankung. Foto: fotolia/lisalucia

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sind verpflichtet, die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, Diagnostik und Rehabilitation zu tragen. Dennoch wird nicht jede medizinische erforderliche Maßnahme übernommen. So erhalten gerade Patienten, die unter Neurodermitis – einer mit Juckreiz einhergehenden, entzündlichen Hauterkrankung – leiden, von ihrer GKV immer wieder ablehnende Bescheide, wenn es um die Erstattung von Kosten geht.

 

 

Was ist medizinisch notwendig?

Im Rahmen der medizinisch notwendigen Behandlungen übernehmen die Krankenkassen

  • die Diagnose möglicher Auslöser der Krankheit – wie etwa Allergien
  • Cremes und Salben, die antibiotisch oder antimykotisch wirken
  • und antientzündliche Medikamente.

Nicht bezahlt wird dagegen die Basispflege bei Neurodermitis, obwohl sie für eine optimale Therapie so wichtig ist. Selbst tragen müssen Patienten auch die Kosten für:

  • Akupunktur
  • Bachblüten- und
  • Bioresonanztherapie
  • die Behandlung mit UV-Licht oder
  • mit chinesischen Kräutern
  • Eigenurintherapie und
  • Eigenblutbehandlung.

Mit Ausnahme der Akupunktur, wird die Ablehnung zumeist damit begründet, dass die Wirksamkeit nicht durch anerkannte Studien belegt ist.

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Durchschlafen mit Silber-Pyjama. Foto: BestSilver

Kostenerstattung auf Antrag

Geht es aber um eine Ernährungsberatung bei einer Nahrungsmittelallergie, Reha-Maßnahmen in spezialisierten Kurkliniken oder Encasings zur Reduktion von Hausstaubmilben, übernehmen immer mehr Krankenkassen die Kosten. Es empfiehlt sich daher, nachzufragen. Ähnlich verhält es sich mit Unterwäsche und Pyjamas aus Silbertextilien, mit denen sich der Teufelskreis aus Juckreiz, Kratzen, Infektion und erneutem Juckreiz nachhaltig durchbrechen lässt.

 

Hartnäckig bleiben

Wenn ein Arzt Silberwäsche verordnet, kommt es dennoch immer wieder vor, dass die Kasse die Kostenübernahme ablehnt. Das liegt daran, dass Silberwäsche nicht im offiziellen Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen aufgeführt wird und viele Sachbearbeiter daraus schließen, was nicht in der Liste stehe, müsse nicht bezahlt werden. Dass die Kosten aber durchaus übernommen werden können, wird häufig aus Unkenntnis verschwiegen. Deshalb müssen Sie aktiv werden:

  • Besuch beim Arzt: Doktor und ältere Frau im Gespräch

    Sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Foto: Foto: fotolia/Jeanette Dietl

    Sprechen Sie mit Ihrem Arzt.

  • Lassen Sie sich eine Verordnung und ein Rezept mit den benötigten Textilien ausstellen.
  • Vereinbaren Sie mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei der Krankenkasse einen Termin.
  • Legen Sie ihm die Verordnung und das Rezept vor und erklären Sie, dass Silber eine kortisonfreie Alternative ist und von Hautärzten empfohlen wird, um den Juckreiz zu lindern und damit Ihre Lebensqualität zu verbessern.

 

Kinder-Neurodermitis.Socke

Wenn’s – dank Silbersocken – nicht mehr an den Füßen juckt, können kleine Patienten auch wieder lachen. Foto: BestSilver

Erfahrungsgemäß führt ein persönliches Gespräch in neun von zehn Fällen zu einer Kostenübernahme oder zumindest zu einem Zuschuss. Lehnt die Kasse dennoch ab, sollten Sie auf jeden Fall von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Häufig knicken die Kostenträger dann doch noch ein, weil die Bearbeitungskosten eines Widerspruchs zumeist die Kosten eines möglichen Zuschusses übersteigen. Sollte Ihrem Antrag schlussendlich doch nicht entsprochen werden, empfiehlt es sich, über einen Kassenwechsel nachzudenken, denn mittlerweile übernehmen mehr als 100 gesetzliche Krankenkasten die Kosten von ärztlich verordneter Silber Neurodermitiswäsche oder zahlen zumindest einen Zuschuss.

Tipp: Wenn Sie Mitglied einer Selbsthilfe-Organisation – wie zum Beispiel dem BV Neurodermitis oder dem Deutschen Allergie und Asthmabund – sind, können Sie von zusätzlichen Rabatten profitieren. Den erforderlichen Rabattcode erhalten Sie von Ihrer Selbsthilfegruppe.

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